Fortbildung Pflanzenschutzsachkunde für Anwender //

Anerkannte Pflanzenschutz-Fortbildungsveranstaltung für Sachkundige mit Bescheinigung gemäß dem neuen Pflanzenschutzgesetz

Sachkunde im Pflanzenschutz
Mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen vom 6. Februar 2012) wurde festgelegt, dass eine Person nur dann Pflanzenschutzmittel anwenden, über  Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben darf, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Nachweis verfügt. Dieser Lehrgang bietet die Möglichkeit, sich entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung im Pflanzenschutz weiter zu bilden. Die Veranstaltung befähigt zur Aufrechterhaltung Ihrer Sachkunde.

Wer braucht den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis?
Den Sachkundenachweis benötigen Personen, die:
  • beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, oder
  • über den Pflanzenschutz beraten (auch über den biologischen Pflanzenschutz)
  • andere anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden
  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder
  • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen


Warum muss der Sachkundenachweis beantragt werden?
  • Ohne Sachkundenachweis ist weder die Anwendung oder der Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln, noch die Beratung über Pflanzenschutz erlaubt. D. h. der Sachkundenachweis muss vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit vorliegen 
  • Außerdem darf der Handel ab dem 26. November 2015 Pflanzenschutzmittel, die für berufliche Anwender zugelassen sind, nur gegen Vorlage des neuen Sachkundenachweises abgeben
  • Nur bei Personen, die bereits am 14. Februar 2012 sachkundig waren, gelten die alten Ausbildungs- und Befähigungsnachweise bis zum 26. November 2015 noch als Sachkundenachweis
  • Spätestens ab 27. November 2015 gelten außer dem Sachkundenachweis keine anderen Befähigungsnachweise mehr


Wer kann einen Sachkundenachweis beantragen?
Beantragen können einen neuen Sachkundenachweis nur Personen, die über die jeweilige Pflanzenschutz-Sachkunde verfügen.
Die Pflanzenschutz-Sachkunde kann erworben werden im Rahmen: 
  • einer Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung
  • bestimmter Berufsausbildungen, z. B. zum Landwirt, Gärtner, Winzer, oder 
  • bestimmter Fortbildungen und Studiengänge, z. B eines Agrarstudiums (künftig nur noch in Verbindung mit einer speziellen Bescheinigung der Hochschule)


Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person beantragt werden. Für die Bearbeitung der Anträge sind die jeweiligen Bundesländer zuständig. In Bayern beispielsweise sind das die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Hier gehts zum Online-Service! 
www.pflanzenschutz-skn.de/dislservice/faces/index.xhtml

Welche Fristen gelten?
  • „Alt-Sachkundige“, d. h. Personen, die bereits am 14.Februar 2012 sachkundig im Pflanzenschutz waren, müssen den Sachkundenachweis bis spätestens 26. Mai 2015 beantragen
  • Für alle anderen gilt: Der Sachkundenachweis sollte bald nach Abschluss der Aus-, Fort- oder Weiterbildung bzw. nach bestandener Sachkundeprüfung beantragt werden

Denn es gilt: Ist das Zeugnis nach dem 14. Februar 2012 ausgestellt worden und liegen mehr als drei Jahre zwischen dem Tag der Zeugnisausstellung und dem Tag der Antragstellung, sind die erforderlichen fachlichen Kenntnisse vom Antragsteller zusätzlich durch die Teilnahme an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme innerhalb der letzten drei Jahre nachzuweisen.

Lehrgangsinhalt
Das Seminar bietet die Möglichkeit, sich entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung im Pflanzenschutz weiter zu bilden. Die Veranstaltung befähigt zur Aufrechterhaltung Ihrer Sachkunde. Die ausgestellte Teilnahmebescheinigung gilt als Nachweis bei den zuständigen Behörden.

Lehrgangsschwerpunkte:
  • // Rechtsgrundlagen, Aktuelle gesetzliche Grundlagen und Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes
  • //  Integrierter Pflanzenschutz, Definition, Maßnahmen und deren Anwendung
  • //  Pflanzenschutzmittelkunde,Systematik von Pflanzenschutzmitteln einschl. deren Kennzeichnung und Zulassung, Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln und ihre Wirkungsweise 
  • //  Anwenderschutz und der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzgesetz


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