Spielplatzkontrollen nach DIN EN 1176 // spielerisch sichere Kontrollen

Die DIN EN 1176 regelt sämtliche rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit öffentlichen Spielplätzen, diese sieht vor, dass, alle ein bis drei Monate oder nach Vorgabe des Herstellers eine operative Inspektion erforderlich ist, um alle Geräte gründlich auf ihre Stabilität und einwandfreie Funktion zu prüfen und ggf. defekte Teile zu reparieren bzw. auszutauschen. Zudem ist eine jährliche Hauptinspektion vorgeschrieben.

Wir bieten für Kommunen, Schulen, Kitas und Wohnungsbaugesellschaften die Jahreshauptinspektion durch FLL zertifizierten Spielplatzkontrolleur an. Bei den Kontrollen werden sowohl die Regeln der DIN EN 1176 wie auch die Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angewendet. In der Dokumentation der Kontrollen werden sowohl mögliche Mängel dokumentiert wie auch Hinweise für deren Behebung gegeben.

Schulungsangebot:
Da die fachlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal bei der Spielgerätekontrolle hoch sind, bieten wir:

  • // Schulung und regelmäßige Nachschulung der verantwortlichen Mitarbeiter für die operative Inspektion
  • // Ihre Mitarbeiter erhalten Kenntnisse der speziellen sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielplätze und Spielgeräte
  • // sowie Kenntnisse der rechtlichen Hintergründe, der verbauten Materialien und der technischen Regelwerke (z.B. DIN EN 1176) 


Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für eine Inhouse Schulung bei Ihnen vor Ort. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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