Unterweisung in die Arbeit mit der Motorsäge
Die überwiegende Zahl von Arbeitsunfällen geschieht durch menschliches Fehlverhalten, nicht zu verwechseln mit menschlichem Versagen. Um Unfälle zu vermeiden, muss daher auf das Verhalten der Mitarbeiter eingewirkt werden. Hier hat der Gesetzgeber mit der Einführung von §12 des Arbeitsschutzgesetzes angesetzt. Demnach haben Arbeitgeber die Pflicht, ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen unterweisen zu lassen.Zweck einer Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann.
Die ein- bis zweitägige Unterweisung in die Arbeit mit der Motorsäge richtet sich an alle Unternehmen (außerhalb der Branche Garten- und Landschaftsbau, deren Berufsgenossenschaft einen 40-stündigen Kurs vorschreibt), deren Mitarbeiter im Zuge ihrer Arbeit die Motorsäge einsetzen.
Folgende Lehrinhalte werden bei einer Unterweisung vermittelt:
- » Grundkenntnisse in Theorie und Praxis: Unfallverhütungsvorschriften, Aufbau und Funktion der Motorsäge, Pflege und Wartung, Handhabung, persönliche Schutzausrüstung, Ergonomie bei der Arbeit mit der Motorsäge.
- » Sägen am liegenden Holz einschließlich Holz in Spannung: Schnitttechniken, Beurteilung von Spannungen im Holz und Einsatz von sicheren Schnitttechniken.


















